Frauen und Männer - Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen
 

Machtmittel

Im Büro, in der Produktion, im Gesundheitswesen, in der Landwirtschaft … überall arbeiten Frauen und Männer zusammen. Und immer wieder kommt es zu sexueller Belästigung. Häufig sind Frauen davon betroffen, besonders gefährdet sind illegal Arbeitende und Behinderte. Bei uns ebenso wie im Ausland.

Hohe Kosten

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist eine weit verbreitete Menschenrechtsverletzung. Sie verursacht nebst seelischem und körperlichem Leid auch hohe ökonomische Kosten und verhindert die tatsächliche Gleichstellung von Frau und Mann.

Korruption: Sex statt Geld

Frauen haben mit Korruption andere Erfahrungen als Männer, wenn beispielsweise eine sexuelle Leistung als eine Form informeller Zahlung gefordert wird – für ein Weiterkommen im Beruf oder im Studium.

Für Arbeitgebende: Tausend Gründe für sieben Schritte

Die „Women‘s Empowerment Principles“ sind sieben Grundsätze für die Verbesserung der Gleichstellung und Chancengleichheit von Frauen im Erwerbsleben. Dazu gehört auch die Prävention jeder Art von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Lanciert wurden die Grundsätze von UN Women und dem weltweiten Netzwerk der Unterzeichnerfirmen des „UN Global Compact“. Damit bekennen sich die Unternehmen zu einer verantwortungsvollen Unternehmensführung.
Mehr unter www.unwomen.ch/WEP

UN Women in Entwicklungsländern

Viele Frauen aus Entwicklungsländern arbeiten in sklavenähnlichen Verhältnissen und werden sexuell ausgebeutet. Sie haben versucht, den prekären wirtschaftlichen Verhältnissen zu entkommen.
Dafür setzt sich UN Women ein:

  • Beratung bezüglich Arbeitssuche und sicherer Migration
  • Informationszentren für emigrierte Arbeiterinnen.

Das gilt in der ganzen Schweiz

Wer eine Frau oder einen Mann am Arbeitsplatz belästigt, wer andere mit Worten, Gesten oder Taten demütigt, verletzt geltendes Recht. Das Gleichstellungsgesetz verbietet sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz und verpflichtet Arbeitgeber/innen zur Prävention.

Sexuelle Belästigung umfasst:

  • Vorzeigen, Aufhängen, Auflegen und Verschicken von pornografischem Material (auch elektronisch)
  • Anzügliche Bemerkungen und sexistische "Witze"
  • Unerwünschte Körperkontakte und Berührungen
  • Annäherungsversuche und Druckausübung, um ein Entgegenkommen sexueller Art zu erlangen – oft verbunden mit dem Versprechen von Vorteilen und dem Androhen von Nachteilen

Ausschlaggebend ist nicht die Absicht der belästigenden Person, sondern wie ihr Verhalten bei der betroffenen Person ankommt, ob diese es als erwünscht oder unerwünscht empfindet.

Wissenswertes für Unternehmen und Mitarbeitende

  • Möchten Sie als Arbeitgeber/in überprüfen, ob Sie das Richtige zum Schutz der Mitarbeitenden vor sexueller Belästigung tun?
  • Sind Sie selbst betroffen und möchten wissen, wie Sie sich dagegen wehren können?

Das Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann zeigt auf, was Unternehmen tun müssen und tun können und wo Betroffene Hilfe finden.
Website

Stopp sexuelle Belästigung

Drei von zehn Frauen und einer von zehn Männern werden in der Schweiz während ihrem gesamten Erwerbsleben mindestens einmal sexuell belästigt. Arbeitgebende sind gesetzlich verpflichtet, ihre Angestellten vor sexueller Belästigung zu schützen und Präventionsmassnahmen zu treffen. Ein produktives Arbeitsklima entsteht im respektvollen Zusammenarbeiten von Frauen und Männern jeden Alters und auf allen Hierarchiestufen. Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz beeinträchtigt das Arbeitsklima und verringert die Produktivität. Belästigte Personen leiden meistens unter Scham- und Schuldgefühlen. Ihre Konzentrationsfähigkeit und Arbeitsleistung leiden, im schlimmsten Fall werden sie krank. Belästigte Mitarbeitende reichen in den meisten Fällen die Kündigung ein, um zukünftigen Übergriffen zu entgehen. Oft bleibt die Täterin oder der Täter unbehelligt und belästigt erneut.

Das Ziel für die Zukunft ist, dass sich Arbeitgebende vermehrt ihrer Verantwortung bewusst sind und sich mehr sexuell belästigte Personen gegen das ihnen widerfahrene Unrecht wehren und somit weitere Fälle verhindert werden.

Anlaufstellen für Betroffene

  • Fachstelle für Gleichstellung von Frau und Mann des Kantons Basel-Landschaft
    Tel. 061 926 82 82 Website
  • Opferhilfe beider Basel
    Tel. 061 205 09 10 Website
  • Schlichtungsstelle für Diskriminierungsstreitigkeiten im Erwerbsleben Basel-Landschaft
    Tel. 061 552 66 56 Website
  • INFRA Rechtsberatungsstelle für Frauen
    Tel. 061 205 09 10
  • Gleichstellungsbüro Basel-Stadt
    Tel. 061 267 66 81 Website
  • Kantonale Schlichtungsstelle für Diskriminierungsfragen Basel-Stadt
    Tel. 061 267 85 20 Website
  • Amt für Wirtschaft und Arbeit Basel-Stadt
    Tel. 061 267 88 20 Website

Information, Prävention, Intervention

Angebote der Fachstelle für die Gleichstellung von Frau und Mann Kanton Basel-Landschaft und ihrer KooperationspartnerInnen:

  • Flyer „Lustig - lästig - stopp!“ für Jugendliche ab 10. Schuljahr Website
  • Broschüre „Lustig - lästig - stopp!“: Umgang mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz im Kanton Basel-Landschaft Website
  • Persönliche Grenzen respektieren. Sexuelle Belästigung – ein Thema an Berufsfachschulen Website
  • Jährliche Weiterbildungen „Das Gleichstellungsgesetz kompetent anwenden Website

 
«In unserem Unternehmen darf es keinen Platz haben für Diskriminierung, Mobbing oder sexuelle Belästigung.»
Jürg Bucher, Konzernleiter,
Die Schweizerische Post